Fahrradverleih Pushbikes/E-Bikes

Bikepreise TAG 1 (24H) TAG 2 (48h) TAG 3 (72h) Tag 4 (96h)
bis 2500€ 45€ 80€ 115€ 145€
bis 5000€ 55€ 100€ 140€ 175€
bis 7500€ 75€ 135€ 190€ 240€
bis 10000€ 100€ 180€ 250€ 320€
bis 15000€ 150€ 270€ 380€ 480€
 
Beispiel: Abholung 15:00 Uhr,  Abgabe am nächsten Tag 15:00 Uhr. Man kann zwei Tage biken.  
 
Bei unseren Testbikes sind viele aktuelle Fahrradmodelle dabei. Diese Bikes stehen nicht nur für Probefahrten zur Verfügung, sondern können auch täglich oder am Wochenende getestet werden... Beim Kauf eines aktuellen Modells ziehen wir die Mietkosten vom Kaufpreis ab.  
 
Bitte rechtzeitig per E-mail: info@bike-supply.de oder telefonisch: 0049- (0)7621-76278 reservieren, da wir nicht alle Bikes vorrätig immer da haben, und wir sie auf dich richten und einstellen müssen.
 
Mietbedingungen  
 
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fahrrädern, Pushbike/E-Bikes, Pedelecs, die nachfolgend zusammenfassend unter dem Begriff „Leihräder“ benannt werden, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Firma Bike Supply Fahrradhandel GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.  
 
2. Vertragsabschluss & -partner
Vertragspartner des Fahrradverleihs können nur Personen ab dem 18. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses werden. Vertragspartner sind der Fahrradverleih und der Mieter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Fahrradverleih zustande. Dem Fahrradverleih steht es frei, die Leihradbuchung in Textform oder mündlich zu bestätigen.
 
3. Pushbike oder Elektrorad/E-Bike
Der Mieter erklärt bei der Übernahme der vermieteten Pushbikes/E-Bikes, dass sich das Bike und das Zubehör in verkehrssicherem, mängelfreiem und sauberem Zustand befinden. Schäden sind bei der Übergabe zu melden und vom Vermieter zu dokumentieren. Der Mieter darf das Fahrrad nur unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung nutzen. Die Benutzung abseits befestigter Wege und zu nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch ist untersagt. Die Benutzung in Bikeparks ist nicht erlaubt. Das Pushbike/E-Bike darf nur vom Mieter bzw. seinen Begleitern oder den Kunden des Vertragspartners gefahren werden. Für Schäden, die durch die Weitergabe an Dritte entstehen, haftet ausschliesslich der Mieter.
 
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietobjekte pfleglich unter größter Sorgfalt und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln, und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln und Verkehrsregeln, zu beachten. Das Leihrad ist während der Mietzeit durch den Mieter gegen Diebstahl oder sonstige Entwendung zu sichern. Hierzu ist das von uns ausgegebene Schloss zu verwenden. Außerdem sind abnehmbare Displays zu entnehmen, um Diebstahl vorzubeugen. Der Mieter ist verpflichtet, alle in der Mietzeit entstandenen oder festgestellten Mängel dem Vermieter bei der Rückgabe mitzuteilen. Der Mieter trägt bei Verlust des Schlüssels die Kosten für die Wiederbeschaffung.
 
5. Unfall oder Diebstahl
Die Leihräder sind gegen Diebstahl versichert.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Pushbike/E-Bike gestohlen oder in einen Unfall verwickelt wurde. Bei einem Unfall ist dem Vermieter ein Bericht mit Skizze vorzulegen, der Name und Anschrift aller beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge beinhaltet. Ein Diebstahl ist zudem unverzüglich der Polizei zu melden. Im Anschluss hat der Mieter dem Vermieter den Polizeibericht vorzulegen.
 
6. Reparatur, Defekt oder Panne
Ein defekter Mietgegenstand ist immer zum Standort des Fahrradverleihs zurückzubringen. Wird eine Reparatur notwendig, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter entstanden ist, oder auf dessen Verschulden beruht, muss dieser hierfür die Kosten übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich per Telefon oder E-Mail zu benachrichtigen, wenn das Pushbike/E-Bike einen Defekt oder eine Panne hat. Der Vermieter versucht den Defekt schnellstmöglich zu beheben oder von einem Dritten beheben zu lassen oder ein gleichwertiges Ersatzrad zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist für den Rücktransport des Pushbike/E-Bikes zum Vermieter verantwortlich. 
 
7. Haftung der Fahrradverleihs
Alle Leihräder sind gegen Diebstahl versichert. Hierfür ist jedoch der Mieter verpflichtet die Leihräder durch ein Schloss zu sichern, sowie abnehmbare Displays zu entnehmen. Geschieht dies nicht, so haftet im Diebstahlfall der Mieter. 
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Dies ist auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung des Mieters der Fall. Zum Beispiel, wenn das Pushbike/E-Bike nicht an einem festen Gegenstand abgeschlossen wird. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfall.  
 
8. Übergabe an den Mieter
Mit der Übergabe des Pushbike/E-Bikes geht die Sach- und Betriebsgefahr auf den Mieter über.
 
9. Rückgabe
Der Mieter hat das Pushbike/E-Bike in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Schäden sind dem Vermieter anzuzeigen. Bei starker Verschmutzung wird dem Mieter der erhöhte Reinigungsaufwand mit einem Betrag von mindestens 15,00 € in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist unverzüglich zu begleichen. Der Mieter hat das Pushbike/E-Bike dem Vermieter spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am Ort der Abholung bzw. am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Die Rückgabe ist nur zu den Geschäftszeiten der Bike Supply Fahrradhandel GmbH möglich. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur vor Ablauf der bestehenden Mietdauer möglich und nur dann, wenn der Mietgegenstand für den zu verlängernden Zeitraum nicht bereits anderweitig vermietet ist. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Mietpreis für einen Tag zu bezahlen und ggf. entstandene Schäden zu ersetzen. Der Vermieter darf innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe des Pushbike/E-Bikes aufgetretene Mängel oder Schäden, für die der Mieter haftbar ist, beim Mieter beanstanden. Eine Rückerstattung bei Verkürzung der Mietzeit oder vorzeitiger Rückgabe ist nicht möglich.
 
10. Stornierung des Pushbikes/E-Bikes
Der Mieter kann die Buchung bis zu drei Stunden vor Beginn der Mietzeit kostenlos stornieren. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen zur Übergabe hat der Mieter dem Vermieter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu bezahlen.
 
11. Schlussbemerkung
Weitere Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Wenn einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden sollten, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag vor Ort zu kündigen und getätigte Zahlungen zu erstatten. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Fahrradverleihs. Es gilt deutsches Recht.
 
Stand 09/2022
Änderungen vorbehalten